Qualifizierungsmaßnahme für künftige Pflegepersonen
Damit Pflegeverhältnisse gelingen können, müssen Pflegeelternwerber einerseits die Möglichkeit zu einer reflektierten Entscheidungsfindung über ihre persönlichen bzw. familiären Möglichkeiten und Grenzen erhalten und sich andererseits Informationen und Handlungsstrategien zu spezifischen Fragestellungen und Problemfeldern der „sozialen Elternschaft“ aneignen.
Wann ist eine Qualifizierungsmaßnahme für künftige Pflegepersonen gesetzlich vorgeschrieben?
Trifft ein Paar oder eine Einzelperson die Entscheidung, ein Pflegekind in die Familie aufzunehmen, so ist jene Bezirksverwaltungsbehörde für die Eignungsfeststellung zuständig, in deren Wirkungsbereich die Pflegeelternwerber ihren Hauptwohnsitz haben. Der Besuch eines Vorbereitungsseminares (Pflegeelternschulung) ist Teil dieses behördlichen Erhebungsverfahrens und daher lt. § 9 StKJHG-DVO verpflichtend vorgeschrieben.
Ziel der Qualifizierungsmaßnahme für künftige Pflegepersonen
Durch die sorgfältige Abklärung der Motivation, ein Kind aufzunehmen sowie der persönlichen und familiären Möglichkeiten und Grenzen sollen die Bewerber in die Lage versetzt werden, selbst abzuschätzen, ob sie ein Kind in ihr Familie aufnehmen wollen bzw. für welche Aufgabe im Bereich der Pflegeplatzerziehung sie in Frage kommen.
Abgestimmt auf dieses Ziel sollen Pflegeelternwerber die Möglichkeit erhalten, sich mit dem eigenen familiären und biografischen Hintergrund auseinanderzusetzen, Stärken und Schwächen als Einzelperson, als Partner, als Familie mit oder ohne eigene Kinder zu erkennen und diese mit dem Bedürfnis von Pflegekindern in Einklang zu bringen.
Die Qualifizierungsmaßnahme für künftige Pflegepersonen dauert vier Wochenenden (42 Stunden) und gliedert sich in zwei Teile:
Im ersten Teil geht es darum, sich gründlich mit der eigenen Entscheidung ein Kind aufzunehmen auseinanderzusetzen. Viele Fragestellungen werden geklärt, wie zum Beispiel: Welche eigenen Wünsche und Erziehungsvorstellungen habe ich? Wie wird sich die Familie mit Pflegekindern verändern? Was bedeutet die Aufnahme des Kindes für den Partner? Welches Kind könnte in die eigene Familie passen? Besonders wenn bereits Kinder in der Familie leben, spielen Geschlecht und Alter des zukünftigen Pflegekindes eine wichtige Rolle.
Der zweite Teil der Qualifizierungsmaßnahme befasst sich mit der Entwicklung von Kindern bzw. dem rechtlichen Rahmen einer Pflegeelternschaft. Thematisiert werden die meist ähnlichen Entwicklungsverläufe von Kindern mit frühen Entbehrungserfahrungen. Wir setzen uns mit der Lebenswelt von Kindern und mit den Gründen auseinander, die zur Fremdunterbringung führen.
Weitere Inhalte sind:
- Auseinandersetzung mit der Frage, welche Informationen über das Kind wichtig sind ("welche Pflegefamilie braucht das Kind aufgrund seiner Bedürfnisse"),
- die Phasen der Eingewöhnung in eine neue Familie,
- Verhaltensauffälligkeiten, traumatisierende Erlebnisse oder verschiedene Fertigkeiten in der Gestaltung von Besuchskontakten, also geplanten Zusammentreffen mit Mitgliedern der leiblichen Familie.
- Die wirksamste Auseinandersetzung mit dem Alltag als Pflegefamilie erfolgt aber durch unmittelbare Erzählungen von erfahrenen Pflegeeltern. Wir laden daher am letzten Qualifizierungstag ein Pflegeelternpaar ein, über das Leben als Pflegefamilie zu berichten.
Abgeschlossen wird die Qualifizierungsmaßnahme durch ein gemeinsam mit den Pflegeelternwerbern und dem Schulungsleiter geführtes (Transfer)gespräch in der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
Kontakt:
Evelyn Maier bei Fragen zum Thema "Pflegeeltern werden" bzw. Anmeldung zur Qualifizierungsmaßnahme (0664/60826-202 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! )
Mag. Sandra Mostögl bei Fragen zur Qualifizierungsmaßnahme (0664/60826-227 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! )