Rechte von Pflegefamilien
Die rechtliche Situation von Pflegefamilien ist im österreichischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), sowie in den Ausführungsgesetzen der Länder (in der Steiermark das StKJHG mit der zuständigen Durchführungsverordnung) geregelt. Zusätzlich sind einige Bestimmungen aus dem allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) im Bereich Obsorge für Pflegefamilien relevant. In den rechtlichen Texten wird der Begriff "Pflegeperson" verwendet, der geschlechtsneutral ist und gleichermaßen für alle Familienformen passt.
Pflegeeltern übernehmen für ihre Pflegekinder meist Teilbereiche der Obsorge ("Pflege und Erziehung"), während der andere Teil der Obsorge bei den leiblichen Eltern oder der Behörde liegt. Den leiblichen Eltern verbleibt zudem ein Informations-, Äußerungs- und Besuchsrecht in Bezug auf das Kind.