Dienstverhältnis für Familienpädagogen/innen
Familienpädagogische Pflegeeltern erhalten - wie allgemeine Pflegeeltern - das sogenannte "Pflegekindergeld", das eine Sozialleistung ist und als Art Unterhalt für das Kind verstanden werden kann. Zusätzlich haben sie Anspruch auf staatliche Familienunterstützungsleistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld.
Familienpädagogische Pflegeverhältnisse unterscheiden sich in Aufgabenstellung, Arbeitsweise und Anbindung an einen Fachdienst von einem allgemeinen Pflegeverhältnis in wesentlichen Punkten.
Daher erhalten Familienpädagogische Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche auf der Grundlage von sozialpädagogischen Konzepten betreuen, den sogenannten "sozialpädagogischen Mehraufwand" in Form eines Freien Dienstvertrages (inkludiert Pensions-, Arbeitslosen-, Unfall- und Krankenversicherung) je Kind abgegolten. Diese Art der Finanzierung ermöglicht es Familienpädagogen/innen durch ihre sozialpädagogische Tätigkeit eine angemessene Pensionsbemessungsgrundlage zu erwerben.
Dadurch soll einerseits die qualifizierte familienpädagogische Weiterbildung honoriert und andererseits das professionelle Rollenverständnis als "Partner der Jugendwohlfahrt" gestärkt werden.
Familienpädagogische Pflegeeltern erhalten je Kind:
- Das „Pflegekindergeld“: dieses ist als Unterhalt für das Kind zu sehen und daher steuerfrei. Derzeit beträgt es € 491,--/Monat für Kinder unter 12 Jahren beziehungsweise € 540,--/Monat für Kinder über 12 Jahren und wird 14 mal jährlich ausbezahlt (Stand: 2020).
- Staatliche Transferleistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld sowie im Einzelfall Pflegegeld
- einen Freien Dienstvertrag für den zu leistenden sozialpädagogischen Mehraufwand in der Höhe von derzeit € 523,78 brutto/Monat, 12 mal jährlich (Stand: 2020)
- für Aufwendungen, die nicht mit dem Pflegekindergeld abgedeckt sind, kann die Gewährung von Sonderbedarf beantragt werden