Kinder- und Jugendwohngruppen
Die Kinder- und Jugendwohngruppen sind für Minderjährige von 5 - 15 Jahren (im Ausnahmefall wie bei Geschwistergruppen auch darunter und darüber).
Das Leben in den Kinder- und Jugendwohngruppen ist möglichst an familiennahen bzw. -ähnlichen Beziehungsregeln ausgerichtet.
Entenhausen (Wohngruppe 1): 10 Kinder/Jugendliche
Villa Kunterbunt (Wohngruppe 2): 10 Kinder/Jugendliche
Schlumpfhausen (Wohngruppe 3): 10 Kinder/Jugendliche
Bauernhaus (Wohngruppe 4): 8 Kinder/Jugendliche